Die UN-Kinderrechtskonvention (CRC, 1989) verpflichtet die 196 beigetretenen Staaten zur dokumentierten Einhaltung der Kinderrechte. Die Staaten berichten zumindest alle fünf Jahre dem UN-Ausschuss. Die Antwort auf Österreichs Bericht 2019/2020 erhielt auch Empfehlungen zur erweiterten Datenerfassung. Ab 2024 wurde ein verfeinertes System mit Tabellen und Grafiken pro CRC-Artikel entwickelt. Der vorliegende Bericht zeigt die Entwicklungen kinderrechterelevanter Kennzahlen, die Ende 2025 vorlagen. .
Publikation: Neuwirth, Norbert; Kaindl, Markus; Wurm, Lorenz (2026): Datenanalyse und -aufbereitung zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich 2026. Entwicklung der Situation unter 18-Jähriger in Österreich. Wien: ÖIF Forschungsbericht 62